Wurden Sie geblitzt? Das ist unangenehm, besonders wenn Punkte im Spiel sind. Aber wann wurde Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt? Etwa vor weniger als einem Monat? Das wäre dann die gute Nachricht, denn: Noch können Sie Einspruch einlegen!
Zahllose Verkehrsvergehen sind mit Bußgeldern bewehrt. Damit kann man leben. Aber schon manche Existenz wurde durch ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug vernichtet. Dabei sind keineswegs alle Bußgeldbescheide rechtens. So müssen die Behörden vor Erlass des Bußgeldbescheides die besonderen Umstände des Einzelfalles würdigen und den Bescheid auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Das passiert so gut wie nie. Stattdessen ergeht erst einmal der Bußgeldbescheid. Soll doch der Bürger entscheiden, ob er zahlt oder Einspruch einlegt! Regelmäßig überfordert diese Entscheidung den Betroffenen.
Allein der Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, den Punkten im Fahreignungsregister oder gar einem drohenden Führerscheinentzug zu entgehen. Denn er darf die Bußgeldakte einsehen und kennt die typischen Fehlerquellen der Bußgeldbescheide. Es sind auch immer dieselben, nämlich: Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung, ungenaue Rotlichtüberwachung, zweifelhafte Abstandsermittlung, Zustellung an den Falschen und, und, und. Deshalb wird der im Verkehrsrecht versierte Rechtsanwalt gegen den Bußgeldbescheid unverzüglich Einspruch einlegen und sich erst äußern, nachdem er die Akte eingesehen hat.
Sie haben das Recht, Ihren Anwalt frei zu wählen, auch wenn Sie über einen Automobilclub versichert sind. An die Empfehlung Ihres Rechtsschutzversicherers sind Sie ebenfalls nicht gebunden. Sie verdienen den Rechtsanwalt, der auf Ihrer Seite steht. Einen anderen können Sie auch nicht brauchen.