Sozialrecht: Arbeitsunfall bei betrieblicher Weihnachtsfeier
Während einer Wanderung bei einer Weihnachtsfeier Ihrer Abteilung stürzt eine Mitarbeiterin und erleidet eine Armverletzung. Die Berufsgenossenschaft lehnt einen Arbeitsunfall ab.
Während einer Wanderung bei einer Weihnachtsfeier Ihrer Abteilung stürzt eine Mitarbeiterin und erleidet eine Armverletzung. Die Berufsgenossenschaft lehnt einen Arbeitsunfall ab.
Wärend einer Hitzewelle kauft ein Arbeiter in einer Arbeitspause ein Eis. Beim Eisessen verletzt er sich.
Eine Arbeitnehmerin wird entlassen. Den noch offenen Urlaub vergütet der Arbeitgeber mit 400 Euro brutto. Das Jobcenter zieht diese 400 Euro als Einkommen vom ALG II ab. Hiergegen klagt die Arbeitnehmerin vor dem Sozialgericht.