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Arbeitsrecht: Kündigung wegen Drogenkonsum in der Freizeit

Ein Gleisbauer erhält die Kündigung, weil er privat Cannabis zu sich nimmt.

Der Fall: Ein Gleisbauer der Berliner Verkehrsbetriebe fällt bei einem Drogenscreening auf. Der Betriebsarzt stellt erhöhte Werte für THC (Cannabis) fest. Der Arbeitnehmer gesteht, am Wochenende Cannabis zu rauchen. Der Arbeitgeber kündigt. Der Gleisbauer klagt.

Die Rechtslage: Der Konsum von Drogen oder Alkohol während der Arbeitszeit berechtigt stets zur Kündigung. In der Freizeit ist dieser Konsum aber grundsätzlich Privatsache, zumindest solange die Leistungsfähigkeit und die Arbeitssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Das wiederum ist anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.

Die Entscheidung: In zweiter Instanz sah das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin Brandenburg in der weiteren Beschäftigung des Gleisbauers offenbar kein Sicherheitsrisiko und schlug einen Vergleich vor. Der Gleisbauer sollte weiter arbeiten, sich aber regelmäßig von dem Betriebsarzt untersuchen lassen. Der Arbeitgeber könne dann das tatsächliche Gefahrenpotential einschätzen. Nachdem der Gleisbauer das Angebot ablehnte, bestätigte das LAG die Kündigung. Der Gleisbauer arbeite in einem sicherheitsrelevanten Bereich. Der Cannabiskonsum mache seine weitere Beschäftigung zum Sicherheitsrisiko. Dieses Risiko müsse der Arbeitgeber nicht tragen. (LAG Berlin-Brandenburg 19 Sa 306/12)

Fazit: Zwar ist der Drogenkonsum als solcher nicht strafbar. Aber die Justiz weiß sich zu helfen und missbraucht neben dem Fahrerlaubnisrecht nun auch das Arbeitsrecht als Ersatzstrafrecht. Das erscheint auf den ersten Blick nicht verfassungsgemäß und auf den zweiten schon gar nicht. Das Vergleichsangebot der Richter war gut gemeint, aber lebensfremd. Wer will sich schon ständig auf den Konsum illegaler Substanzen untersuchen lassen.
Tipp: Jede Kündigung erfordert die sofortige Einschaltung eines qualifizierten Rechtsanwalts. Schon ein verdachtsunabhängiges Drogenscreening ist regelmäßig unzulässig. Aber sich dann noch äußern, ist wirklich dumm. Werden Vorwürfe erhoben, sollte man den Mund halten und rechtlichen Rat einholen. Fast immer schaden dem Betroffenen seine Worte mehr als seine Taten.