Jeder Kraftfahrer wird früher oder später mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommen, sei es durch einen Verkehrsunfall, sei es durch einen Bußgeldbescheid. Das in einem Verkehrsunfall liegende wirtschaftliche Risiko ist durch die inzwischen flächendeckende Verbreitung von Vollkaskoversicherungen minimiert worden. Ärgerlich sind jedoch die in Deutschland viel zu niedrigen Schmerzensgeldzahlungen bei ernsthaften Verletzungen. In Verhandlungen mit der Versicherung erreichen Sie nichts. Vor Gericht erstreiten wir für Sie angemessene Entschädigungen.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsstrafrecht haben sich inzwischen zu einer Quelle existenzbedrohender Risiken entwickelt. Das Fahreignungsregister in Flensburg wurde nach den Beteuerungen unsere Politiker eingerichtet, um die übelsten Rowdys und Gefährder des Straßenverkehrs zu disziplinieren. Der Normalbürger sollte nicht betroffen sein. Das hat sich gewaltig geändert und bislang jede Reform entpuppte sich als brachiale Verschärfung. Leichte Verstöße werden jetzt nicht mehr nach 2, sondern nach zweieinhalb Jahren getilgt und schwere Verstöße nicht mehr nach 2, sondern nach 5 Jahren. Ein schweres Vergehen ist bereits das Überfahren eines Stoppschilds oder einer roten Ampel. Strafbare Verkehrsverstöße wie fahrlässige Körperverletzung bleiben 10 Jahre im Register. Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg. Mit ein wenig Pech schafft das auch der Normalfahrer.

Der Verlust des Führerscheins behindert die gesamte Lebensführung und kann sogar eine Kündigung des Arbeitsvertrages rechtfertigen. Wehren Sie sich daher gegen jeden Bußgeldbescheid. Wir fordern die Akte an und überprüfen, ob die formalen und materiellen Voraussetzungen des Bußgeldbescheides vorliegen, insbesondere ob die vorwerfbaren Anknüpfungstatsachen beweisbar sind. Steht der Verstoß als solcher fest, lässt sich fast immer noch über das Fahrverbot verhandeln. In fast allen Fällen erreichen wir eine substantielle Verbesserung.

Auch im Verkehrsrecht ist eine gute Rechtsschutzversicherung wichtig. Die Verteidigung in einer Bußgeldsache kostet mehr als das verhängte Bußgeld. Erfolgreich ist man ohnehin erst vor dem Amtsrichter und der lässt strittige Einzelfragen regelmäßig durch einen Gutachter klären. Verhandlungen mit der Bußgeldbehörde bringen nichts. Die dortigen Mitarbeiter sammeln nur Belastendes. Es ist deshalb ein Fehler, dort anzurufen oder gar hinzuschreiben. Wer glaubt, ohne Vollrechtsschutz auszukommen, kann auf günstige Angebote der Verkehrsklubs zurückgreifen.